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Bayern Landkreis Rhön-Grabfeld Hohenroth

Hebesätze Hohenroth

Landkreis Rhön-Grabfeld · AGS 09673135 · 3.616 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Hohenroth gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Was der Wert für Hohenroth bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Hohenroth im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 836-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Hohenroth ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hohenroth, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hohenroth 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rhön-Grabfeld 360 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenroth auf Platz 35, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Hohenroth liegt

Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hohenroth Grundsteuer B
Burglauer 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Strahlungen 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Bad Königshofen i.Grabfeld 380 % −20 Prozentpunkte 405 %
Bad Neustadt a.d.Saale 380 % −20 Prozentpunkte 350 %
Fladungen 380 % −20 Prozentpunkte 400 %

Was der Hebesatz in Hohenroth in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hohenroth nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Hohenroth noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenroth

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenroth?

Hohenroth setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenroth?

Die Grundsteuer B liegt bei 450 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Hohenroth hoch?

Der Median Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei 360 %. Hohenroth liegt damit 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Hohenroth durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Hohenroth
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.