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Hebesätze Hohenroth
In Hohenroth gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Was der Wert für Hohenroth bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Hohenroth im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 836-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Hohenroth ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hohenroth | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rhön-Grabfeld | 360 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenroth auf Platz 35, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Hohenroth liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hohenroth | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Burglauer | 400 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Strahlungen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Bad Königshofen i.Grabfeld | 380 % | −20 Prozentpunkte | 405 % |
| Bad Neustadt a.d.Saale | 380 % | −20 Prozentpunkte | 350 % |
| Fladungen | 380 % | −20 Prozentpunkte | 400 % |
Was der Hebesatz in Hohenroth in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hohenroth nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Hohenroth noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenroth
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenroth?
Hohenroth setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenroth?
Die Grundsteuer B liegt bei 450 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Hohenroth hoch?
Der Median Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei 360 %. Hohenroth liegt damit 40 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Hohenroth durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.