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Hebesätze Hohenbrunn
Hohenbrunn setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis München liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Hohenbrunn hoch?
435 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 320 % fest. Damit liegt Hohenbrunn im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 274-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Hohenbrunn im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hohenbrunn | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis München | 320 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Landkreis München mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenbrunn auf Platz 15, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Hohenbrunn
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hohenbrunn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Putzbrunn | 320 % | 0 Prozentpunkte | 260 % |
| Schäftlarn | 320 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Aschheim | 310 % | −10 Prozentpunkte | 310 % |
| Brunnthal | 330 % | +10 Prozentpunkte | 300 % |
| Feldkirchen | 330 % | +10 Prozentpunkte | 280 % |
Was die Gewerbesteuer in Hohenbrunn konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 320 %, also 10.696,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Hohenbrunn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Hohenbrunn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Was Hohenbrunn aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 9.289.463 Euro | 1.029 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 750.650 Euro | 83 Euro |
| Grundsteuer B | 1.252.096 Euro | 139 Euro |
| Grundsteuer A | 16.666 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 9.032 | |
Hohenbrunn nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 1.029 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenbrunn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenbrunn?
In Hohenbrunn gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenbrunn?
Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Hohenbrunn hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis München von 320 % liegt Hohenbrunn genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Hohenbrunn durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.