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Sachsen-Anhalt Landkreis Stendal Hohenberg-Krusemark

Hebesätze Hohenberg-Krusemark

Landkreis Stendal · AGS 15090245 · 1.200 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
220 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Hohenberg-Krusemark ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Stendal liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Hohenberg-Krusemark bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Hohenberg-Krusemark im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 310 % setzen bundesweit 270 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 10 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 176-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Hohenberg-Krusemark im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hohenberg-Krusemark, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hohenberg-Krusemark 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Stendal 350 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Stendal mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenberg-Krusemark auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Stendal mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hohenberg-Krusemark Grundsteuer B
Bismark (Altmark) 315 % +5 Prozentpunkte 375 %
Zehrental 320 % +10 Prozentpunkte 300 %
Altmärkische Wische 323 % +13 Prozentpunkte 345 %
Aland 325 % +15 Prozentpunkte 354 %
Wust-Fischbeck 330 % +20 Prozentpunkte 402 %

Gewerbesteuer in Hohenberg-Krusemark an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 310 % ergibt das 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Hohenberg-Krusemark selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Hohenberg-Krusemark noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenberg-Krusemark

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenberg-Krusemark?

310 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.361,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenberg-Krusemark?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Hohenberg-Krusemark hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Stendal von 350 % liegt Hohenberg-Krusemark 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hohenberg-Krusemark per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Hohenberg-Krusemark
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.