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Sachsen-Anhalt Landkreis Stendal Bismark (Altmark)

Hebesätze Bismark (Altmark)

Landkreis Stendal · AGS 15090070 · 8.001 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bismark (Altmark), Stadt

Gewerbesteuer
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bismark (Altmark) setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 315 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Landkreis Stendal liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Was der Wert für Bismark (Altmark) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bismark (Altmark) im niedrigsten Fünftel; der Satz von 315 % kommt insgesamt 42 mal vor. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 11 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 84-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bismark (Altmark) ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bismark (Altmark), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bismark (Altmark) 315 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Stendal 350 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −65 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Stendal mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bismark (Altmark) auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Stendal mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bismark (Altmark) Grundsteuer B
Hohenberg-Krusemark 310 % −5 Prozentpunkte 320 %
Zehrental 320 % +5 Prozentpunkte 300 %
Altmärkische Wische 323 % +8 Prozentpunkte 345 %
Aland 325 % +10 Prozentpunkte 354 %
Wust-Fischbeck 330 % +15 Prozentpunkte 402 %

Was der Hebesatz in Bismark (Altmark) in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 315 % sind das 10.528,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bismark (Altmark) nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bismark (Altmark) noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bismark (Altmark)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bismark (Altmark)?

In Bismark (Altmark) gilt ein Hebesatz von 315 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.528,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bismark (Altmark)?

Die Grundsteuer B liegt bei 375 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bismark (Altmark) hoch?

Bismark (Altmark) liegt 35 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Stendal von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bismark (Altmark) selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bismark (Altmark)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.