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Bayern Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge Hohenberg a.d.Eger

Hebesätze Hohenberg a.d.Eger

Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge · AGS 09479127 · 1.441 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Hohenberg a.d.Eger, St

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Hohenberg a.d.Eger beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Hohenberg a.d.Eger bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Hohenberg a.d.Eger im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.645-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Hohenberg a.d.Eger ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hohenberg a.d.Eger, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hohenberg a.d.Eger 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge 360 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenberg a.d.Eger auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Hohenberg a.d.Eger

Gemeinden im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hohenberg a.d.Eger Grundsteuer B
Höchstädt i.Fichtelgebirge 350 % 0 Prozentpunkte 355 %
Tröstau 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Arzberg 360 % +10 Prozentpunkte 370 %
Marktredwitz 360 % +10 Prozentpunkte 380 %
Nagel 340 % −10 Prozentpunkte 355 %

Was der Hebesatz in Hohenberg a.d.Eger in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hohenberg a.d.Eger nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Hohenberg a.d.Eger noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenberg a.d.Eger

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenberg a.d.Eger?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenberg a.d.Eger?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Hohenberg a.d.Eger hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge von 360 % liegt Hohenberg a.d.Eger 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Hohenberg a.d.Eger. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Hohenberg a.d.Eger
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.