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Bayern Landkreis Dillingen a.d.Donau Höchstädt a.d.Donau

Hebesätze Höchstädt a.d.Donau

Landkreis Dillingen a.d.Donau · AGS 09773139 · 6.980 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Höchstädt a.d.Donau, St

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Höchstädt a.d.Donau aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Dillingen a.d.Donau liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Höchstädt a.d.Donau zum Landesdurchschnitt liegt

Höchstädt a.d.Donau liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 379-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Höchstädt a.d.Donau im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Höchstädt a.d.Donau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Höchstädt a.d.Donau 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dillingen a.d.Donau 320 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Höchstädt a.d.Donau auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Höchstädt a.d.Donau liegt

Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Höchstädt a.d.Donau Grundsteuer B
Binswangen 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bissingen 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Laugna 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Wittislingen 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Aislingen 320 % −10 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Höchstädt a.d.Donau konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Höchstädt a.d.Donau, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Höchstädt a.d.Donau noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Höchstädt a.d.Donau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Höchstädt a.d.Donau?

In Höchstädt a.d.Donau gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Höchstädt a.d.Donau?

385 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Höchstädt a.d.Donau hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Dillingen a.d.Donau von 320 % liegt Höchstädt a.d.Donau 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Höchstädt a.d.Donau per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Höchstädt a.d.Donau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.