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Thüringen Landkreis Hildburghausen Hildburghausen

Hebesätze Hildburghausen

Landkreis Hildburghausen · AGS 16069024 · 11.628 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Hildburghausen, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Hildburghausen beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Landkreis Hildburghausen liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wo Hildburghausen im Vergleich steht

Der Wert von 395 % ordnet Hildburghausen im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 482 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 31-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Hildburghausen vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hildburghausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hildburghausen 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hildburghausen 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Hildburghausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hildburghausen auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Hildburghausen liegt

Gemeinden im Landkreis Hildburghausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hildburghausen Grundsteuer B
Ahlstädt 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Auengrund 395 % 0 Prozentpunkte 404 %
Beinerstadt 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bischofrod 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Dingsleben 395 % 0 Prozentpunkte 389 %

Wie viel Gewerbesteuer in Hildburghausen anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 395 % macht daraus 13.202,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Hildburghausen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Hildburghausen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hildburghausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hildburghausen?

In Hildburghausen gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hildburghausen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 389 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hildburghausen hoch?

Hildburghausen liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Hildburghausen von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Hildburghausen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Hildburghausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.