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Niedersachsen Landkreis Hameln-Pyrmont Hessisch Oldendorf

Hebesätze Hessisch Oldendorf

Landkreis Hameln-Pyrmont · AGS 03252007 · 18.481 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Hessisch Oldendorf, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Hessisch Oldendorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Hameln-Pyrmont liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Hessisch Oldendorf zum Landesdurchschnitt liegt

Hessisch Oldendorf liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 103-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Hessisch Oldendorf ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hessisch Oldendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hessisch Oldendorf 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hameln-Pyrmont 420 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 8 Gemeinden im Landkreis Hameln-Pyrmont mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hessisch Oldendorf auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Hessisch Oldendorf liegt

Gemeinden im Landkreis Hameln-Pyrmont mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hessisch Oldendorf Grundsteuer B
Bad Münder am Deister 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Coppenbrügge, Flecken 410 % +30 Prozentpunkte 430 %
Salzhemmendorf, Flecken 410 % +30 Prozentpunkte 460 %
Bad Pyrmont 430 % +50 Prozentpunkte 430 %
Emmerthal 430 % +50 Prozentpunkte 460 %

Was der Hebesatz in Hessisch Oldendorf in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hessisch Oldendorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Hessisch Oldendorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hessisch Oldendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hessisch Oldendorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hessisch Oldendorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hessisch Oldendorf hoch?

Der Median Landkreis Hameln-Pyrmont liegt bei 420 %. Hessisch Oldendorf liegt damit 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Hessisch Oldendorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Hessisch Oldendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.