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Hebesätze Heroldsbach
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Heroldsbach beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Forchheim liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Heroldsbach hoch?
514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Heroldsbach im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 559-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Heroldsbach vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Heroldsbach | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Forchheim | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Landkreis Forchheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heroldsbach auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Heroldsbach liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Heroldsbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Forchheim | 350 % | −10 Prozentpunkte | 390 % |
| Hetzles | 350 % | −10 Prozentpunkte | 325 % |
| Kunreuth | 350 % | −10 Prozentpunkte | 350 % |
| Obertrubach | 350 % | −10 Prozentpunkte | 380 % |
| Dormitz | 380 % | +20 Prozentpunkte | 350 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Heroldsbach anfällt
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Heroldsbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Heroldsbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Heroldsbach tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.149.996 Euro | 228 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 105.082 Euro | 21 Euro |
| Grundsteuer B | 395.364 Euro | 78 Euro |
| Grundsteuer A | 20.434 Euro | 4 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 5.050 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Heroldsbach im Berichtsjahr 2024 228 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Heroldsbach liegt unter diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heroldsbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heroldsbach?
Heroldsbach setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heroldsbach?
330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Heroldsbach hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Forchheim von 380 % liegt Heroldsbach 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Heroldsbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.