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Rheinland-Pfalz Landkreis Trier-Saarburg Herl

Hebesätze Herl

Landkreis Trier-Saarburg · AGS 07235044 · 249 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Herl beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Trier-Saarburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Was der Wert für Herl bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Herl im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.781-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Herl im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Herl, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Herl 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Trier-Saarburg 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 104 Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Herl auf Platz 65, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Herl Grundsteuer B
Bonerath 395 % 0 Prozentpunkte 465 %
Farschweiler 395 % 0 Prozentpunkte 465 %
Hinzenburg 395 % 0 Prozentpunkte 500 %
Kasel 395 % 0 Prozentpunkte 465 %
Korlingen 395 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Herl konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Herl, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Herl noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Herl

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Herl?

In Herl gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Herl?

Herl setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Herl hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Herl liegt 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Herl durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Herl
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.