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Rheinland-Pfalz Landkreis Trier-Saarburg Farschweiler

Hebesätze Farschweiler

Landkreis Trier-Saarburg · AGS 07235021 · 827 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Farschweiler beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Trier-Saarburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Farschweiler zum Landesdurchschnitt liegt

Farschweiler liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 831-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Farschweiler im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Farschweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Farschweiler 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Trier-Saarburg 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 104 Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Farschweiler auf Platz 65, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Farschweiler Grundsteuer B
Bonerath 395 % 0 Prozentpunkte 465 %
Herl 395 % 0 Prozentpunkte 465 %
Hinzenburg 395 % 0 Prozentpunkte 500 %
Kasel 395 % 0 Prozentpunkte 465 %
Korlingen 395 % 0 Prozentpunkte 465 %

Gewerbesteuer in Farschweiler an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Farschweiler nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Farschweiler selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Farschweiler noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Farschweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Farschweiler?

Farschweiler setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Farschweiler?

Farschweiler setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Farschweiler hoch?

Farschweiler liegt 15 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Trier-Saarburg von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Farschweiler. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Farschweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.