Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Herchweiler

Hebesätze Herchweiler

Landkreis Kusel · AGS 07336039 · 491 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Herchweiler aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.

Wo Herchweiler im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Herchweiler im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.560 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.264-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Herchweiler vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Herchweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Herchweiler 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +6 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Herchweiler auf Platz 60, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Herchweiler mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Herchweiler Grundsteuer B
Altenglan 390 % 0 Prozentpunkte 580 %
Henschtal 390 % 0 Prozentpunkte 647 %
Konken 390 % 0 Prozentpunkte 475 %
Langweiler 390 % 0 Prozentpunkte 600 %
Oberweiler im Tal 390 % 0 Prozentpunkte 600 %

Wie viel Gewerbesteuer in Herchweiler anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Herchweiler beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Herchweiler und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Herchweiler ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Herchweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Herchweiler?

Der Hebesatz liegt bei 390 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.035,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Herchweiler?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 600 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Herchweiler hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 384 %. Herchweiler liegt 6 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Herchweiler selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Herchweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.