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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Henschtal

Hebesätze Henschtal

Landkreis Kusel · AGS 07336037 · 321 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
647 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Henschtal aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 647 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Henschtal hoch?

444 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 390 % fest. Damit liegt Henschtal im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.560 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.617-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Henschtal im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Henschtal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Henschtal 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +6 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Henschtal auf Platz 60, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Henschtal mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Henschtal Grundsteuer B
Altenglan 390 % 0 Prozentpunkte 580 %
Herchweiler 390 % 0 Prozentpunkte 600 %
Konken 390 % 0 Prozentpunkte 475 %
Langweiler 390 % 0 Prozentpunkte 600 %
Oberweiler im Tal 390 % 0 Prozentpunkte 600 %

Was die Gewerbesteuer in Henschtal konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 390 %, also 13.035,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Henschtal beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Henschtal, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Henschtal noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Henschtal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Henschtal?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Henschtal?

647 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Henschtal hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 384 %. Henschtal liegt 6 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Henschtal legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Henschtal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.