Rheinland-Pfalz › Landkreis Birkenfeld ›Heimbach
Hebesätze Heimbach
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Heimbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Birkenfeld liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Heimbach bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Heimbach im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 659-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Heimbach im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Heimbach | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Birkenfeld | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 96 Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heimbach auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Heimbach
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Heimbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Allenbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Asbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Berglangenbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Berschweiler bei Baumholder | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Berschweiler bei Kirn | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Heimbach an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Heimbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Heimbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Heimbach
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | -168.392 Euro | -164 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | -15.510 Euro | -15 Euro |
| Grundsteuer B | 101.327 Euro | 98 Euro |
| Grundsteuer A | 2.772 Euro | 3 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.029 | |
Je Einwohner flossen Heimbach im Berichtsjahr 2024 -164 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Das Gewerbesteueraufkommen ist negativ: Im Berichtsjahr wurde mehr erstattet als eingenommen. Das Istaufkommen bildet Zahlungsflüsse eines Jahres ab, nicht die Steuerkraft der Gemeinde.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heimbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heimbach?
Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heimbach?
465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Heimbach hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Birkenfeld von 380 % liegt Heimbach genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Heimbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.