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Baden-Württemberg Landkreis Heidenheim Heidenheim an der Brenz

Hebesätze Heidenheim an der Brenz

Landkreis Heidenheim · AGS 08135019 · 49.544 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Heidenheim an der Brenz, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Heidenheim an der Brenz ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Heidenheim liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wo Heidenheim an der Brenz im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Heidenheim an der Brenz im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.029 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 27-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Heidenheim an der Brenz nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Heidenheim an der Brenz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Heidenheim an der Brenz 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Heidenheim 370 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Landkreis Heidenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heidenheim an der Brenz auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Heidenheim an der Brenz liegt

Gemeinden im Landkreis Heidenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Heidenheim an der Brenz Grundsteuer B
Dischingen 370 % −30 Prozentpunkte 410 %
Gerstetten 370 % −30 Prozentpunkte 390 %
Giengen an der Brenz 370 % −30 Prozentpunkte 430 %
Herbrechtingen 370 % −30 Prozentpunkte 390 %
Nattheim 370 % −30 Prozentpunkte 380 %

Ein Rechenbeispiel für Heidenheim an der Brenz

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Heidenheim an der Brenz legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Heidenheim an der Brenz fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heidenheim an der Brenz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heidenheim an der Brenz?

In Heidenheim an der Brenz gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heidenheim an der Brenz?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Heidenheim an der Brenz hoch?

Heidenheim an der Brenz liegt 30 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Heidenheim von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Heidenheim an der Brenz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Heidenheim an der Brenz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.