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Baden-Württemberg Landkreis Heidenheim Herbrechtingen

Hebesätze Herbrechtingen

Landkreis Heidenheim · AGS 08135020 · 13.245 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Herbrechtingen, Stadt

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Herbrechtingen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Heidenheim liegt bei 370 % und damit auf demselben Wert.

Wie Herbrechtingen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Herbrechtingen im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 370 % setzen bundesweit 315 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 175-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Herbrechtingen im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Herbrechtingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Herbrechtingen 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Heidenheim 370 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Landkreis Heidenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Herbrechtingen auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Herbrechtingen liegt

Gemeinden im Landkreis Heidenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Herbrechtingen Grundsteuer B
Dischingen 370 % 0 Prozentpunkte 410 %
Gerstetten 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Giengen an der Brenz 370 % 0 Prozentpunkte 430 %
Nattheim 370 % 0 Prozentpunkte 380 %
Königsbronn 360 % −10 Prozentpunkte 360 %

Gewerbesteuer in Herbrechtingen an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 370 % ergibt das 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Herbrechtingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Herbrechtingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Herbrechtingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Herbrechtingen?

In Herbrechtingen gilt ein Hebesatz von 370 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.367,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Herbrechtingen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Herbrechtingen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Heidenheim von 370 % liegt der Satz von Herbrechtingen genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Herbrechtingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Herbrechtingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.