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Hebesätze Hattgenstein
385 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Hattgenstein aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Birkenfeld liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wie Hattgenstein bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Hattgenstein im vierten Fünftel. Denselben Satz von 385 % setzen bundesweit 145 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.790-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Hattgenstein im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hattgenstein | 385 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Birkenfeld | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
Von 96 Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hattgenstein auf Platz 58, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Wie die Umgebung von Hattgenstein liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hattgenstein | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Baumholder | 385 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Kronweiler | 385 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Oberhosenbach | 385 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Sulzbach | 385 % | 0 Prozentpunkte | 415 % |
| Allenbach | 380 % | −5 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Hattgenstein an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 385 % ergibt das 12.868,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Hattgenstein selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Hattgenstein noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Hattgenstein
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 19.906 Euro | 78 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.810 Euro | 7 Euro |
| Grundsteuer B | 33.222 Euro | 130 Euro |
| Grundsteuer A | 2.909 Euro | 11 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 255 | |
Je Einwohner flossen Hattgenstein im Berichtsjahr 2024 78 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 255 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hattgenstein
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hattgenstein?
In Hattgenstein gilt ein Hebesatz von 385 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.868,63 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hattgenstein?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 500 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Hattgenstein hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Hattgenstein liegt 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Hattgenstein legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.