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Bayern › Landkreis Main-Spessart ›Hasloch

Hebesätze Hasloch

Landkreis Main-Spessart · AGS 09677137 · 1.434 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Hasloch gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Hasloch hoch?

545 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 340 % fest. Damit liegt Hasloch im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.650-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Hasloch nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hasloch, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hasloch 340 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Main-Spessart 345 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 40 Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hasloch auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Hasloch liegt

Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hasloch Grundsteuer B
Esselbach 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Eußenheim 340 % 0 Prozentpunkte 380 %
Marktheidenfeld 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Wiesthal 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Bischbrunn 330 % −10 Prozentpunkte 320 %

Ein Rechenbeispiel für Hasloch

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 340 %, also 11.364,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.

Welche Satzung gilt

Hasloch legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Hasloch fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Aufkommen der Realsteuern in Hasloch

Istaufkommen der Realsteuern in Hasloch, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer750.577 Euro538 Euro
davon Gewerbesteuerumlage62.145 Euro45 Euro
Grundsteuer B134.516 Euro96 Euro
Grundsteuer A5.379 Euro4 Euro
Einwohner am 31.12.20241.395

Je Einwohner flossen Hasloch im Berichtsjahr 2024 538 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hasloch

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hasloch?

Hasloch setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hasloch?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Hasloch hoch?

Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %. Hasloch liegt damit 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Hasloch durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Hasloch
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.