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Bayern Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Hagenbüchach

Hebesätze Hagenbüchach

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim · AGS 09575129 · 1.637 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

300 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Hagenbüchach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wo Hagenbüchach im Vergleich steht

Der Wert von 300 % ordnet Hagenbüchach im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.532-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Hagenbüchach ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hagenbüchach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hagenbüchach 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 350 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hagenbüchach auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Hagenbüchach

Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hagenbüchach Grundsteuer B
Burgbernheim 320 % +20 Prozentpunkte 450 %
Dietersheim 320 % +20 Prozentpunkte 400 %
Gallmersgarten 320 % +20 Prozentpunkte 400 %
Ippesheim 320 % +20 Prozentpunkte 500 %
Markt Nordheim 320 % +20 Prozentpunkte 500 %

Was der Hebesatz in Hagenbüchach in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 300 % macht daraus 10.027,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hagenbüchach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Hagenbüchach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hagenbüchach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hagenbüchach?

300 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.027,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hagenbüchach?

300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Hagenbüchach hoch?

Hagenbüchach liegt 50 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hagenbüchach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Hagenbüchach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.