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Bayern Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Ippesheim

Hebesätze Ippesheim

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim · AGS 09575134 · 1.122 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ippesheim, M

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

320 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Ippesheim aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Ippesheim hoch?

435 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 320 % fest. Damit liegt Ippesheim im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.857-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Ippesheim im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ippesheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ippesheim 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 350 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ippesheim auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Ippesheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ippesheim Grundsteuer B
Burgbernheim 320 % 0 Prozentpunkte 450 %
Dietersheim 320 % 0 Prozentpunkte 400 %
Gallmersgarten 320 % 0 Prozentpunkte 400 %
Markt Nordheim 320 % 0 Prozentpunkte 500 %
Marktbergel 320 % 0 Prozentpunkte 390 %

Gewerbesteuer in Ippesheim an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 320 %, also 10.696,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Ippesheim beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Ippesheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ippesheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ippesheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ippesheim?

320 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.696,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ippesheim?

500 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Ippesheim hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim von 350 % liegt Ippesheim 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Ippesheim legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Ippesheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.