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Hebesätze Gustow
In Gustow gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 55 Prozentpunkte.
Wie Gustow bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Gustow im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 320 % setzen bundesweit 435 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 48 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 404-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Gustow im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gustow | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vorpommern-Rügen | 375 % | Berichtsjahr 2024 | −55 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gustow auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Wie die Umgebung von Gustow liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gustow | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ahrenshagen-Daskow | 325 % | +5 Prozentpunkte | 340 % |
| Sagard | 325 % | +5 Prozentpunkte | 400 % |
| Marlow | 330 % | +10 Prozentpunkte | 380 % |
| Niepars | 330 % | +10 Prozentpunkte | 365 % |
| Rambin | 330 % | +10 Prozentpunkte | 480 % |
Gewerbesteuer in Gustow an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 320 % ergibt das 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Gustow selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Gustow noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Gustow aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 98.003 Euro | 172 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 10.719 Euro | 19 Euro |
| Grundsteuer B | 69.435 Euro | 122 Euro |
| Grundsteuer A | 24.395 Euro | 43 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 569 | |
Gustow nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 172 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Bei 569 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gustow
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gustow?
In Gustow gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gustow?
380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Gustow hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 % liegt Gustow 55 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Gustow selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.