Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Sagard

Hebesätze Sagard

Landkreis Vorpommern-Rügen · AGS 13073078 · 2.441 Einwohner

Gewerbesteuer
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Sagard beträgt 325 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wo Sagard im Vergleich steht

Der Wert von 325 % ordnet Sagard im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 62 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 68 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 117-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Sagard im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sagard, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sagard 325 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Rügen 375 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −55 Prozentpunkte

Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sagard auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sagard Grundsteuer B
Ahrenshagen-Daskow 325 % 0 Prozentpunkte 340 %
Gustow 320 % −5 Prozentpunkte 380 %
Marlow 330 % +5 Prozentpunkte 380 %
Niepars 330 % +5 Prozentpunkte 365 %
Rambin 330 % +5 Prozentpunkte 480 %

Was die Gewerbesteuer in Sagard konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 325 % macht daraus 10.863,13 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Sagard, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Sagard noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sagard

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sagard?

In Sagard gilt ein Hebesatz von 325 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.863,13 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sagard?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Sagard hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 % liegt Sagard 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Sagard per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Sagard
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.