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Hebesätze Großmehring
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Großmehring aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Eichstätt liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Großmehring hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Großmehring im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 343-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Großmehring vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Großmehring | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Eichstätt | 330 % | Berichtsjahr 2024 | +50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 30 Gemeinden im Landkreis Eichstätt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großmehring auf Platz 27, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Großmehring
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Großmehring | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Mörnsheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Wettstetten | 375 % | −5 Prozentpunkte | 350 % |
| Kösching | 390 % | +10 Prozentpunkte | 350 % |
| Beilngries | 360 % | −20 Prozentpunkte | 360 % |
| Hepberg | 400 % | +20 Prozentpunkte | 400 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Großmehring anfällt
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Großmehring und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Großmehring ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Was Großmehring aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 5.326.951 Euro | 703 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 669.480 Euro | 88 Euro |
| Grundsteuer B | 958.740 Euro | 127 Euro |
| Grundsteuer A | 82.953 Euro | 11 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 7.576 | |
Großmehring nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 703 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großmehring
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großmehring?
Großmehring setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großmehring?
Großmehring setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Großmehring hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Eichstätt von 330 % liegt Großmehring 50 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Großmehring legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.