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Hebesätze Großmaischeid
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Großmaischeid aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wie Großmaischeid zum Landesdurchschnitt liegt
Großmaischeid liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 290-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Großmaischeid im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Großmaischeid | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Neuwied | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 62 Gemeinden im Landkreis Neuwied mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großmaischeid auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Großmaischeid | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Breitscheid | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bruchhausen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 520 % |
| Dattenberg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Datzeroth | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Dierdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Großmaischeid an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo die Festsetzung für Großmaischeid nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Großmaischeid selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Großmaischeid noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großmaischeid
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großmaischeid?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großmaischeid?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Großmaischeid hoch?
Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 %. Großmaischeid liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Großmaischeid selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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