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Hebesätze Groß Godems
Groß Godems setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 391 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 437 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 13 Prozentpunkte.
Wie Groß Godems zum Landesdurchschnitt liegt
Groß Godems liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 12 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 391 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 600 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 567-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Groß Godems im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Groß Godems | 391 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Ludwigslust-Parchim | 378 % | Berichtsjahr 2024 | +13 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +11 Prozentpunkte |
Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Groß Godems auf Platz 129, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Groß Godems
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Groß Godems | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ganzlin | 391 % | 0 Prozentpunkte | 437 % |
| Raben Steinfeld | 391 % | 0 Prozentpunkte | 439 % |
| Balow | 390 % | −1 Prozentpunkte | 438 % |
| Barkhagen | 390 % | −1 Prozentpunkte | 435 % |
| Blievenstorf | 390 % | −1 Prozentpunkte | 438 % |
Gewerbesteuer in Groß Godems an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 391 % Hebesatz sind 13.069,18 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 367,68 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Groß Godems selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Groß Godems noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Groß Godems
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 270.137 Euro | 707 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 24.181 Euro | 63 Euro |
| Grundsteuer B | 55.002 Euro | 144 Euro |
| Grundsteuer A | 8.611 Euro | 23 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 382 | |
Je Einwohner flossen Groß Godems im Berichtsjahr 2024 707 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Bei 382 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Groß Godems
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Groß Godems?
391 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.069,18 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Groß Godems?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 437 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Groß Godems hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 378 %. Groß Godems liegt 13 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Groß Godems legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.