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Hebesätze Ganzlin
In Ganzlin gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 391 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 437 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 13 Prozentpunkte.
Wie Ganzlin zum Landesdurchschnitt liegt
Ganzlin liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 12 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 391 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 600 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 168-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Ganzlin vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ganzlin | 391 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Ludwigslust-Parchim | 378 % | Berichtsjahr 2024 | +13 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +11 Prozentpunkte |
Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ganzlin auf Platz 129, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Ganzlin mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ganzlin | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Groß Godems | 391 % | 0 Prozentpunkte | 437 % |
| Raben Steinfeld | 391 % | 0 Prozentpunkte | 439 % |
| Balow | 390 % | −1 Prozentpunkte | 438 % |
| Barkhagen | 390 % | −1 Prozentpunkte | 435 % |
| Blievenstorf | 390 % | −1 Prozentpunkte | 438 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Ganzlin anfällt
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 391 % Hebesatz sind 13.069,18 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 367,68 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wer den Hebesatz in Ganzlin beschließt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Ganzlin und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Ganzlin ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Ganzlin
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.018.347 Euro | 1.469 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 180.670 Euro | 131 Euro |
| Grundsteuer B | 214.993 Euro | 156 Euro |
| Grundsteuer A | 61.556 Euro | 45 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.374 | |
Je Einwohner flossen Ganzlin im Berichtsjahr 2024 1.469 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ganzlin
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ganzlin?
Ganzlin setzt 391 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.069,18 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ganzlin?
437 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Ganzlin hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 378 %. Ganzlin liegt 13 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Ganzlin legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.