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Hebesätze Greußen
In Greußen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 406 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Kyffhäuserkreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Greußen hoch?
8 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 406 % fest. Damit liegt Greußen im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 554 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 85-größte von 630 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Greußen ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Greußen | 406 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kyffhäuserkreis | 395 % | Berichtsjahr 2024 | +11 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +26 Prozentpunkte |
Von 28 Gemeinden im Kyffhäuserkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Greußen auf Platz 28, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Greußen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Greußen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ebeleben | 402 % | −4 Prozentpunkte | 402 % |
| Freienbessingen | 402 % | −4 Prozentpunkte | 402 % |
| Artern | 400 % | −6 Prozentpunkte | 422 % |
| Borxleben | 400 % | −6 Prozentpunkte | 402 % |
| Clingen | 400 % | −6 Prozentpunkte | 389 % |
Was der Hebesatz in Greußen in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 406 %, also 13.570,55 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 869,05 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Greußen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Greußen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Greußen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 3.473.949 Euro | 627 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 302.405 Euro | 55 Euro |
| Grundsteuer B | 558.011 Euro | 101 Euro |
| Grundsteuer A | 161.079 Euro | 29 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 5.544 | |
Je Einwohner flossen Greußen im Berichtsjahr 2024 627 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Thüringen liegt der Median bei 271 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Greußen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Greußen?
406 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.570,55 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Greußen?
400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Greußen hoch?
Greußen liegt 11 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Kyffhäuserkreis von 395 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Greußen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.