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Thüringen Kyffhäuserkreis Ebeleben

Hebesätze Ebeleben

Kyffhäuserkreis · AGS 16065014 · 2.657 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ebeleben, Stadt

Gewerbesteuer
402 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
402 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
295 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ebeleben beträgt 402 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 402 %. Der Median Kyffhäuserkreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 7 Prozentpunkte.

Wie Ebeleben bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ebeleben im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 402 % setzen bundesweit 5 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 546 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 154-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ebeleben im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ebeleben, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ebeleben 402 % Berichtsjahr 2024
Median Kyffhäuserkreis 395 % Berichtsjahr 2024 +7 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +22 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Kyffhäuserkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ebeleben auf Platz 26, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Ebeleben

Gemeinden im Kyffhäuserkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ebeleben Grundsteuer B
Freienbessingen 402 % 0 Prozentpunkte 402 %
Artern 400 % −2 Prozentpunkte 422 %
Borxleben 400 % −2 Prozentpunkte 402 %
Clingen 400 % −2 Prozentpunkte 389 %
Gehofen 400 % −2 Prozentpunkte 430 %

Was die Gewerbesteuer in Ebeleben konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 402 % ergibt das 13.436,85 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 735,35 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ebeleben, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ebeleben noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ebeleben

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ebeleben?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 402 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.436,85 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ebeleben?

Ebeleben setzt die Grundsteuer B auf 402 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ebeleben hoch?

Der Median Kyffhäuserkreis liegt bei 395 %. Ebeleben liegt damit 7 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Ebeleben legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Ebeleben
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.