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Baden-Württemberg Landkreis Lörrach Grenzach-Wyhlen

Hebesätze Grenzach-Wyhlen

Landkreis Lörrach · AGS 08336105 · 15.065 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
485 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Grenzach-Wyhlen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 485 %. Der Median Landkreis Lörrach liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Grenzach-Wyhlen zum Landesdurchschnitt liegt

Grenzach-Wyhlen liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 967 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 139-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Grenzach-Wyhlen im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Grenzach-Wyhlen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Grenzach-Wyhlen 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lörrach 360 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Lörrach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Grenzach-Wyhlen auf Platz 33, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Lörrach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Grenzach-Wyhlen Grundsteuer B
Fröhnd 400 % +10 Prozentpunkte 420 %
Inzlingen 400 % +10 Prozentpunkte 400 %
Kleines Wiesental 380 % −10 Prozentpunkte 400 %
Lörrach 380 % −10 Prozentpunkte 500 %
Malsburg-Marzell 380 % −10 Prozentpunkte 390 %

Gewerbesteuer in Grenzach-Wyhlen an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Grenzach-Wyhlen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Grenzach-Wyhlen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Grenzach-Wyhlen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Grenzach-Wyhlen?

Grenzach-Wyhlen setzt 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Grenzach-Wyhlen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 485 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Grenzach-Wyhlen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Grenzach-Wyhlen liegt 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Grenzach-Wyhlen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.