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Hebesätze Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 425 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.
Wie Greifswald, Universitäts- und Hansestadt zum Landesdurchschnitt liegt
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 39 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 425 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 708 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 4-grösste von 726 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Greifswald, Universitäts- und Hansestadt im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Greifswald, Universitäts- und Hansestadt | 425 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vorpommern-Greifswald | 390 % | Berichtsjahr 2024 | +35 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +45 Prozentpunkte |
Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Greifswald, Universitäts- und Hansestadt auf Platz 131, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Greifswald, Universitäts- und Hansestadt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Levenhagen | 438 % | +13 Prozentpunkte | 491 % |
| Schmatzin | 410 % | −15 Prozentpunkte | 439 % |
| Ahlbeck | 400 % | −25 Prozentpunkte | 430 % |
| Altwarp, Fischerdorf | 400 % | −25 Prozentpunkte | 430 % |
| Altwigshagen | 400 % | −25 Prozentpunkte | 420 % |
Was die Gewerbesteuer in Greifswald, Universitäts- und Hansestadt konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 425 % Hebesatz sind 14.205,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Greifswald, Universitäts- und Hansestadt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Greifswald, Universitäts- und Hansestadt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Greifswald, Universitäts- und Hansestadt?
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt setzt 425 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.205,63 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Greifswald, Universitäts- und Hansestadt?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 480 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Greifswald, Universitäts- und Hansestadt hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Vorpommern-Greifswald von 390 % liegt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt 35 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Greifswald, Universitäts- und Hansestadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.