Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Gräfenthal

Hebesätze Gräfenthal

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt · AGS 16073028 · 1.884 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gräfenthal, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Gräfenthal ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Gräfenthal hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Gräfenthal im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 180-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Gräfenthal im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gräfenthal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gräfenthal 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 395 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gräfenthal auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Gräfenthal

Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gräfenthal Grundsteuer B
Altenbeuthen 400 % 0 Prozentpunkte 405 %
Bad Blankenburg 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Bechstedt 400 % 0 Prozentpunkte 405 %
Cursdorf 400 % 0 Prozentpunkte 404 %
Döschnitz 400 % 0 Prozentpunkte 405 %

Was die Gewerbesteuer in Gräfenthal konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Gräfenthal, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Gräfenthal noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gräfenthal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gräfenthal?

Gräfenthal setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gräfenthal?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gräfenthal hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt von 395 % liegt Gräfenthal 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Gräfenthal selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Gräfenthal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.