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Thüringen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Döschnitz

Hebesätze Döschnitz

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt · AGS 16073017 · 218 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Döschnitz ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Döschnitz im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Döschnitz im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 530-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Döschnitz im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Döschnitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Döschnitz 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 395 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Döschnitz auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Döschnitz mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Döschnitz Grundsteuer B
Altenbeuthen 400 % 0 Prozentpunkte 405 %
Bad Blankenburg 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Bechstedt 400 % 0 Prozentpunkte 405 %
Cursdorf 400 % 0 Prozentpunkte 404 %
Drognitz 400 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Döschnitz konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Döschnitz beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Döschnitz, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Döschnitz noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Döschnitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Döschnitz?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Döschnitz?

Döschnitz setzt die Grundsteuer B auf 405 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Döschnitz hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt von 395 % liegt Döschnitz 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Döschnitz per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Döschnitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.