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Thüringen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Bad Blankenburg

Hebesätze Bad Blankenburg

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt · AGS 16073005 · 6.080 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Blankenburg, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
316 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Bad Blankenburg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Bad Blankenburg zum Landesdurchschnitt liegt

Bad Blankenburg liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 78-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bad Blankenburg im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Blankenburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Blankenburg 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 395 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Blankenburg auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Bad Blankenburg

Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Blankenburg Grundsteuer B
Altenbeuthen 400 % 0 Prozentpunkte 405 %
Bechstedt 400 % 0 Prozentpunkte 405 %
Cursdorf 400 % 0 Prozentpunkte 404 %
Döschnitz 400 % 0 Prozentpunkte 405 %
Drognitz 400 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Bad Blankenburg konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bad Blankenburg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bad Blankenburg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Blankenburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Blankenburg?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Blankenburg?

Die Grundsteuer B liegt bei 420 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Blankenburg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Bad Blankenburg liegt 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bad Blankenburg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Bad Blankenburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.