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Hebesätze Goldkronach
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Goldkronach beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Bayreuth liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Goldkronach hoch?
429 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 330 % fest. Damit liegt Goldkronach im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 863-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Goldkronach im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Goldkronach | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bayreuth | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Landkreis Bayreuth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Goldkronach auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Goldkronach liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Goldkronach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bindlach | 320 % | −10 Prozentpunkte | 350 % |
| Gesees | 320 % | −10 Prozentpunkte | 300 % |
| Aufseß | 310 % | −20 Prozentpunkte | 400 % |
| Fichtelberg | 350 % | +20 Prozentpunkte | 390 % |
| Mehlmeisel | 350 % | +20 Prozentpunkte | 380 % |
Gewerbesteuer in Goldkronach an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 330 %, also 11.030,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Goldkronach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Goldkronach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Goldkronach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Goldkronach?
Der Hebesatz liegt bei 330 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.030,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Goldkronach?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Goldkronach hoch?
Der Median Landkreis Bayreuth liegt bei 380 %. Goldkronach liegt damit 50 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Goldkronach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.