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Bayern Landkreis Bayreuth Goldkronach

Hebesätze Goldkronach

Landkreis Bayreuth · AGS 09472143 · 3.487 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Goldkronach, St

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Goldkronach beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Bayreuth liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Goldkronach hoch?

429 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 330 % fest. Damit liegt Goldkronach im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 863-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Goldkronach im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Goldkronach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Goldkronach 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bayreuth 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Bayreuth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Goldkronach auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Goldkronach liegt

Gemeinden im Landkreis Bayreuth mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Goldkronach Grundsteuer B
Bindlach 320 % −10 Prozentpunkte 350 %
Gesees 320 % −10 Prozentpunkte 300 %
Aufseß 310 % −20 Prozentpunkte 400 %
Fichtelberg 350 % +20 Prozentpunkte 390 %
Mehlmeisel 350 % +20 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Goldkronach an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 330 %, also 11.030,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Goldkronach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Goldkronach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Goldkronach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Goldkronach?

Der Hebesatz liegt bei 330 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.030,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Goldkronach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Goldkronach hoch?

Der Median Landkreis Bayreuth liegt bei 380 %. Goldkronach liegt damit 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Goldkronach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Goldkronach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.