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Hebesätze Gödenstorf
Für Gödenstorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Harburg liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wie Gödenstorf zum Landesdurchschnitt liegt
Gödenstorf liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 139 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 732-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Gödenstorf vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gödenstorf | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Harburg | 390 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 42 Gemeinden im Landkreis Harburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gödenstorf auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Gödenstorf mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gödenstorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Appel | 380 % | +20 Prozentpunkte | 380 % |
| Asendorf | 380 % | +20 Prozentpunkte | 380 % |
| Dohren | 380 % | +20 Prozentpunkte | 430 % |
| Garstedt | 380 % | +20 Prozentpunkte | 450 % |
| Halvesbostel | 380 % | +20 Prozentpunkte | 380 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Gödenstorf anfällt
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Gödenstorf beschließt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Gödenstorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Gödenstorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Gödenstorf
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.069.774 Euro | 994 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 104.006 Euro | 97 Euro |
| Grundsteuer B | 145.849 Euro | 136 Euro |
| Grundsteuer A | 22.498 Euro | 21 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.076 | |
Je Einwohner flossen Gödenstorf im Berichtsjahr 2024 994 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gödenstorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gödenstorf?
360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gödenstorf?
Gödenstorf setzt die Grundsteuer B auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Gödenstorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Gödenstorf liegt 30 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Gödenstorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.