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Hebesätze Gimbsheim
400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Gimbsheim aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Alzey-Worms liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Gimbsheim hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Gimbsheim im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 206-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Gimbsheim im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gimbsheim | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Alzey-Worms | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 69 Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gimbsheim auf Platz 48, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Gimbsheim mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gimbsheim | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Albig | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Alsheim | 400 % | 0 Prozentpunkte | 535 % |
| Bechenheim | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bermersheim vor der Höhe | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Biebelnheim | 400 % | 0 Prozentpunkte | 565 % |
Gewerbesteuer in Gimbsheim an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wer den Hebesatz in Gimbsheim beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Gimbsheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Gimbsheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Gimbsheim
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.106.222 Euro | 355 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 96.794 Euro | 31 Euro |
| Grundsteuer B | 597.720 Euro | 192 Euro |
| Grundsteuer A | 39.556 Euro | 13 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.113 | |
Je Einwohner flossen Gimbsheim im Berichtsjahr 2024 355 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gimbsheim
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gimbsheim?
In Gimbsheim gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gimbsheim?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Gimbsheim hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Alzey-Worms von 380 % liegt Gimbsheim 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Gimbsheim per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.