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Hessen Landkreis Groß-Gerau Gernsheim, Schöfferstadt

Hebesätze Gernsheim, Schöfferstadt

Landkreis Groß-Gerau · AGS 06433004 · 10.904 Einwohner

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Gernsheim, Schöfferstadt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 385 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Groß-Gerau liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Was der Wert für Gernsheim, Schöfferstadt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Gernsheim, Schöfferstadt im vierten Fünftel; der Satz von 385 % kommt insgesamt 145 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 181 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 154-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Gernsheim, Schöfferstadt vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gernsheim, Schöfferstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gernsheim, Schöfferstadt 385 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Groß-Gerau 420 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 14 Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gernsheim, Schöfferstadt auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gernsheim, Schöfferstadt Grundsteuer B
Nauheim 400 % +15 Prozentpunkte 960 %
Raunheim 410 % +25 Prozentpunkte 590 %
Stockstadt am Rhein 410 % +25 Prozentpunkte 700 %
Biebesheim am Rhein 415 % +30 Prozentpunkte 745 %
Bischofsheim 420 % +35 Prozentpunkte 800 %

Wie viel Gewerbesteuer in Gernsheim, Schöfferstadt anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 385 % sind das 12.868,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Gernsheim, Schöfferstadt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Gernsheim, Schöfferstadt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gernsheim, Schöfferstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gernsheim, Schöfferstadt?

Gernsheim, Schöfferstadt setzt 385 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.868,63 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gernsheim, Schöfferstadt?

Die Grundsteuer B liegt bei 410 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Gernsheim, Schöfferstadt hoch?

Gemessen am Median Landkreis Groß-Gerau von 420 % liegt der Satz von Gernsheim, Schöfferstadt 35 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Gernsheim, Schöfferstadt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Gernsheim, Schöfferstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.