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Niedersachsen Landkreis Osnabrück Georgsmarienhütte

Hebesätze Georgsmarienhütte

Landkreis Osnabrück · AGS 03459019 · 32.076 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Georgsmarienhütte, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Georgsmarienhütte setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Osnabrück liegt bei 393 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Wie Georgsmarienhütte bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Georgsmarienhütte im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 46-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Georgsmarienhütte vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Georgsmarienhütte, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Georgsmarienhütte 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Osnabrück 393 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Georgsmarienhütte auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Georgsmarienhütte Grundsteuer B
Bad Laer 390 % 0 Prozentpunkte 360 %
Badbergen 390 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bramsche 390 % 0 Prozentpunkte 350 %
Nortrup 390 % 0 Prozentpunkte 380 %
Quakenbrück 390 % 0 Prozentpunkte 380 %

Wie viel Gewerbesteuer in Georgsmarienhütte anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Georgsmarienhütte und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Georgsmarienhütte ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Georgsmarienhütte

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Georgsmarienhütte?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Georgsmarienhütte?

Die Grundsteuer B liegt bei 395 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Georgsmarienhütte hoch?

Gemessen am Median Landkreis Osnabrück von 393 % liegt der Satz von Georgsmarienhütte 3 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Georgsmarienhütte durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Georgsmarienhütte
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.