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Hebesätze Bad Laer
In Bad Laer gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Osnabrück liegt bei 393 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.
Was der Wert für Bad Laer bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Bad Laer im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 228-grösste von 941 Gemeinden des Landes.
Bad Laer im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bad Laer | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Osnabrück | 393 % | Berichtsjahr 2024 | −3 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 34 Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Laer auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bad Laer | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Badbergen | 390 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Bramsche | 390 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Georgsmarienhütte | 390 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Nortrup | 390 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Quakenbrück | 390 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Gewerbesteuer in Bad Laer an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo die Festsetzung für Bad Laer nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Bad Laer selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Bad Laer noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Laer
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Laer?
Der Hebesatz liegt bei 390 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.035,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Laer?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Bad Laer hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 393 %. Bad Laer liegt 3 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Bad Laer selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.