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Hebesätze Gemmerich
Gemmerich setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Gemmerich hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Gemmerich im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.171-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Gemmerich ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gemmerich | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Lahn-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gemmerich auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Gemmerich liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gemmerich | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altendiez | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Arzbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Aull | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Berg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bettendorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Was der Hebesatz in Gemmerich in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Gemmerich nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Gemmerich noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Gemmerich aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 156.488 Euro | 283 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 14.413 Euro | 26 Euro |
| Grundsteuer B | 111.924 Euro | 203 Euro |
| Grundsteuer A | 4.162 Euro | 8 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 552 | |
Gemmerich nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 283 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 552 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gemmerich
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gemmerich?
In Gemmerich gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gemmerich?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Gemmerich hoch?
Im Vergleich zum Median Rhein-Lahn-Kreis von 380 % liegt Gemmerich genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Gemmerich durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.