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Baden-Württemberg Landkreis Böblingen Gäufelden

Hebesätze Gäufelden

Landkreis Böblingen · AGS 08115016 · 9.283 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Gäufelden ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Böblingen liegt bei 370 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Gäufelden bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Gäufelden im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 286-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Gäufelden nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gäufelden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gäufelden 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Böblingen 370 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Böblingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gäufelden auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Böblingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gäufelden Grundsteuer B
Altdorf 370 % 0 Prozentpunkte 370 %
Schönaich 370 % 0 Prozentpunkte 360 %
Waldenbuch 370 % 0 Prozentpunkte 400 %
Weissach 370 % 0 Prozentpunkte 340 %
Holzgerlingen 365 % −5 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Gäufelden

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Gäufelden legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Gäufelden fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gäufelden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gäufelden?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gäufelden?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gäufelden hoch?

Der Median Landkreis Böblingen liegt bei 370 %. Gäufelden liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Gäufelden legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Gäufelden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.