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Bayern Landkreis Ostallgäu Füssen

Hebesätze Füssen

Landkreis Ostallgäu · AGS 09777129 · 16.065 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Füssen, St

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
435 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Füssen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 435 %. Der Median Landkreis Ostallgäu liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Wie Füssen zum Landesdurchschnitt liegt

Füssen liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 114-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Füssen nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Füssen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Füssen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ostallgäu 320 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Ostallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Füssen auf Platz 44, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Füssen liegt

Gemeinden im Landkreis Ostallgäu mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Füssen Grundsteuer B
Nesselwang 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Osterzell 350 % −30 Prozentpunkte 350 %
Pfronten 350 % −30 Prozentpunkte 350 %
Roßhaupten 340 % −40 Prozentpunkte 340 %
Seeg 340 % −40 Prozentpunkte 370 %

Ein Rechenbeispiel für Füssen

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Füssen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Füssen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Füssen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Füssen?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Füssen?

435 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Füssen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Füssen liegt 60 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Füssen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Füssen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.