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Hessen Schwalm-Eder-Kreis Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt

Hebesätze Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt

Schwalm-Eder-Kreis · AGS 06634005 · 14.907 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Schwalm-Eder-Kreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt hoch?

514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 34 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 95-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt 360 % Berichtsjahr 2024
Median Schwalm-Eder-Kreis 400 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt

Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt Grundsteuer B
Guxhagen 360 % 0 Prozentpunkte 365 %
Frielendorf, Marktflecken 380 % +20 Prozentpunkte 365 %
Körle 380 % +20 Prozentpunkte 600 %
Neuental 380 % +20 Prozentpunkte 475 %
Niedenstein 380 % +20 Prozentpunkte 500 %

Gewerbesteuer in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt hoch?

Der Median Schwalm-Eder-Kreis liegt bei 400 %. Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt liegt damit 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.