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Schleswig-Holstein › Kreis Dithmarschen ›Friedrichsgabekoog

Hebesätze Friedrichsgabekoog

Kreis Dithmarschen · AGS 01051033 · 62 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
—
kein belegter Wert
Grundsteuer A
—
kein belegter Wert
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Friedrichsgabekoog gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Friedrichsgabekoog bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Friedrichsgabekoog im niedrigsten Fünftel; der Satz von 310 % kommt insgesamt 270 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.085-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Friedrichsgabekoog nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Friedrichsgabekoog, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Friedrichsgabekoog 310 % Berichtsjahr 2024 —
Median Kreis Dithmarschen 340 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Friedrichsgabekoog auf Platz 8, von unten gezählt.

Wie die Umgebung von Friedrichsgabekoog liegt

Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Friedrichsgabekoog Grundsteuer B
Barkenholm 310 % 0 Prozentpunkte 290 %
Bergewöhrden 310 % 0 Prozentpunkte 260 %
Delve 310 % 0 Prozentpunkte 260 %
Eddelak 310 % 0 Prozentpunkte 295 %
Eggstedt 310 % 0 Prozentpunkte 295 %

Ein Rechenbeispiel für Friedrichsgabekoog

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 310 % sind das 10.361,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.

Welche Satzung gilt

Friedrichsgabekoog legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Friedrichsgabekoog fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Was Friedrichsgabekoog aus den Realsteuern einnimmt

Istaufkommen der Realsteuern in Friedrichsgabekoog, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer799.216 Euro14.531 Euro
davon Gewerbesteuerumlage90.230 Euro1.641 Euro
Einwohner am 31.12.202455

Friedrichsgabekoog nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 14.531 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.

Bei 55 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Friedrichsgabekoog

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Friedrichsgabekoog?

Der Hebesatz liegt bei 310 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.361,75 Euro Gewerbesteuer.

Ist die Gewerbesteuer in Friedrichsgabekoog hoch?

Friedrichsgabekoog liegt 30 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Dithmarschen von 340 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Friedrichsgabekoog legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Friedrichsgabekoog
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.