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Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen Eggstedt

Hebesätze Eggstedt

Kreis Dithmarschen · AGS 01051026 · 752 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
295 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
295 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

310 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Eggstedt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 295 %. Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Eggstedt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Eggstedt im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 310 % setzen bundesweit 270 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 518-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Eggstedt im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eggstedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eggstedt 310 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Dithmarschen 340 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eggstedt auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Eggstedt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eggstedt Grundsteuer B
Barkenholm 310 % 0 Prozentpunkte 290 %
Bergewöhrden 310 % 0 Prozentpunkte 260 %
Delve 310 % 0 Prozentpunkte 260 %
Eddelak 310 % 0 Prozentpunkte 295 %
Fedderingen 310 % 0 Prozentpunkte 260 %

Gewerbesteuer in Eggstedt an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 310 % ergibt das 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Eggstedt beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Eggstedt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Eggstedt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eggstedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eggstedt?

Eggstedt setzt 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.361,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eggstedt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 295 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Eggstedt hoch?

Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 %. Eggstedt liegt damit 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Eggstedt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Eggstedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.