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Bayern Landkreis Amberg-Sulzbach Freihung

Hebesätze Freihung

Landkreis Amberg-Sulzbach · AGS 09371121 · 2.545 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Freihung, M

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Freihung gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Amberg-Sulzbach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Freihung bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Freihung im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.130-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Freihung ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Freihung, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Freihung 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Amberg-Sulzbach 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Amberg-Sulzbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Freihung auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Freihung mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Amberg-Sulzbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Freihung Grundsteuer B
Ensdorf 350 % −10 Prozentpunkte 300 %
Rieden 350 % −10 Prozentpunkte 350 %
Ursensollen 350 % −10 Prozentpunkte 300 %
Vilseck 350 % −10 Prozentpunkte 300 %
Hohenburg 375 % +15 Prozentpunkte 375 %

Was der Hebesatz in Freihung in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Freihung beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Freihung nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Freihung noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Freihung

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Freihung?

In Freihung gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Freihung?

Freihung setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Freihung hoch?

Gemessen am Median Landkreis Amberg-Sulzbach von 380 % liegt der Satz von Freihung 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Freihung. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Freihung
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.