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Hessen Main-Kinzig-Kreis Bad Soden-Salmünster

Hebesätze Bad Soden-Salmünster

Main-Kinzig-Kreis · AGS 06435002 · 13.799 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Soden-Salmünster, Stadt

Gewerbesteuer
377 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Bad Soden-Salmünster ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 377 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Main-Kinzig-Kreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 13 Prozentpunkte.

Wo Bad Soden-Salmünster im Vergleich steht

Der Wert von 377 % ordnet Bad Soden-Salmünster im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 85 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 120-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bad Soden-Salmünster vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Soden-Salmünster, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Soden-Salmünster 377 % Berichtsjahr 2024
Median Main-Kinzig-Kreis 390 % Berichtsjahr 2024 −13 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Soden-Salmünster auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Bad Soden-Salmünster

Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Soden-Salmünster Grundsteuer B
Bad Orb 375 % −2 Prozentpunkte 500 %
Freigericht 375 % −2 Prozentpunkte 495 %
Jossgrund 380 % +3 Prozentpunkte 465 %
Niederdorfelden 380 % +3 Prozentpunkte 550 %
Schöneck 380 % +3 Prozentpunkte 780 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bad Soden-Salmünster anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 377 % macht daraus 12.601,23 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 100,27 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bad Soden-Salmünster und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bad Soden-Salmünster ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Soden-Salmünster

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Soden-Salmünster?

Bad Soden-Salmünster setzt 377 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.601,23 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Soden-Salmünster?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 490 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Soden-Salmünster hoch?

Der Median Main-Kinzig-Kreis liegt bei 390 %. Bad Soden-Salmünster liegt damit 13 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Bad Soden-Salmünster per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Bad Soden-Salmünster
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.