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Rheinland-Pfalz Landkreis Alzey-Worms Framersheim

Hebesätze Framersheim

Landkreis Alzey-Worms · AGS 07331026 · 1.578 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Framersheim setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Alzey-Worms liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Framersheim bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Framersheim im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 426-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Framersheim im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Framersheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Framersheim 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Alzey-Worms 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 69 Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Framersheim auf Platz 48, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Framersheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Framersheim Grundsteuer B
Albig 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Alsheim 400 % 0 Prozentpunkte 535 %
Bechenheim 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bermersheim vor der Höhe 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Biebelnheim 400 % 0 Prozentpunkte 565 %

Was die Gewerbesteuer in Framersheim konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Framersheim beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Framersheim, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Framersheim noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Framersheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Framersheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Framersheim?

Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Framersheim hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Framersheim liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Framersheim. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Framersheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.