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Hebesätze Fohren-Linden
Für Fohren-Linden ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 100 %. Der Median Landkreis Birkenfeld liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wo Fohren-Linden im Vergleich steht
Der Wert von 360 % ordnet Fohren-Linden im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 19 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.570-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Fohren-Linden ausweisen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Fohren-Linden | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Birkenfeld | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 96 Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fohren-Linden auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Nachbarn von Fohren-Linden mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Fohren-Linden | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Hellertshausen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 260 % |
| Achtelsbach | 365 % | +5 Prozentpunkte | 365 % |
| Bergen | 365 % | +5 Prozentpunkte | 365 % |
| Brücken | 365 % | +5 Prozentpunkte | 400 % |
| Eckersweiler | 365 % | +5 Prozentpunkte | 365 % |
Was der Hebesatz in Fohren-Linden in Euro bedeutet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Fohren-Linden beschliesst
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Fohren-Linden nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Fohren-Linden noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fohren-Linden
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fohren-Linden?
360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fohren-Linden?
100 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Fohren-Linden hoch?
Der Median Landkreis Birkenfeld liegt bei 380 %. Fohren-Linden liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Fohren-Linden. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.