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Hessen Main-Taunus-Kreis Flörsheim am Main

Hebesätze Flörsheim am Main

Main-Taunus-Kreis · AGS 06436004 · 21.835 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Flörsheim am Main, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Flörsheim am Main setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Main-Taunus-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Flörsheim am Main zum Landesdurchschnitt liegt

Flörsheim am Main liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 222 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 53-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Flörsheim am Main vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Flörsheim am Main, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Flörsheim am Main 395 % Berichtsjahr 2024
Median Main-Taunus-Kreis 360 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 12 Gemeinden im Main-Taunus-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Flörsheim am Main auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Flörsheim am Main

Gemeinden im Main-Taunus-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Flörsheim am Main Grundsteuer B
Hattersheim am Main 370 % −25 Prozentpunkte 590 %
Hofheim am Taunus 370 % −25 Prozentpunkte 510 %
Liederbach am Taunus 370 % −25 Prozentpunkte 550 %
Hochheim am Main 365 % −30 Prozentpunkte 540 %
Eppstein 360 % −35 Prozentpunkte 680 %

Wie viel Gewerbesteuer in Flörsheim am Main anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Flörsheim am Main und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Flörsheim am Main ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Flörsheim am Main

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Flörsheim am Main?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Flörsheim am Main?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 550 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Flörsheim am Main hoch?

Der Median Main-Taunus-Kreis liegt bei 360 %. Flörsheim am Main liegt damit 35 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Flörsheim am Main. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Flörsheim am Main
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.